Arbeitshilfe September 2018

Bauabzugssteuer: Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an inaktive ausländische Domizilgesellschaften trotz fehlender Empfängerbenennung

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Schließt die Anmeldung und Abführung der Bauabzugssteuer durch den Leistungsempfänger auch dann gemäß § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Anwendung des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO aus, wenn Bauleistender eine inaktive Firma (ausländische Domizil- oder Briefkastengesellschaft) ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAF-76890