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Die Gesellschafterkonten bei Personenhandelsgesellschaften
I. Die Streitgegenstände ...
1. ... vor dem BGH
1.1 Die Ausschüttung
Der Zufall wollte es so: Fast zeitgleich wurden vom BGH und vom BFH Streitfragen im Zusammenhang mit Gesellschafterkonten bei Personenhandelsgesellschaften entschieden. Das BGH-Urteil betraf den Fall einer Publikums-GmbH & Co. KG; diese hatte ihren Kommanditisten „Liquiditätsüberschüsse“ ausbezahlt. Aus ökonomischer Sicht darf man deren Entstehen hinterfragen: Wieso liegt überschüssige Liquidität vor, wenn entsprechende Gewinne nicht erzielt worden sind? Denn wenn Gewinne (Jahresüberschüsse) vorgelegen hätten, wären diese zur Ausschüttung zur Verfügung gestanden. So kann es sich bei diesen Liquiditätsausschüttungen eigentlich nur um die Rückzahlung von (augenblicklich) nicht benötigten Einlagen der Kommanditisten handeln. Vermutlich sollen die Anleger der Publikumsgesellschaft durch diesen Rückfluss von Liquidität milde gestimmt werden. Dabei erhalten sie nur eigenes Geld, nicht etwa von der Gesellschaft erwirtschaftetes zurück.
1.2 Die Rückforderung
Wie dem auch sei: Die Gesellschaft hatte es sich im Streitfall nach der „Ausschüttung“ wieder anders überlegt und die als „Liquidität“ ausgeschüttet...