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BFH 09.03.2016 V B 82/15, StuB 13/2016 S. 523

Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung bei Lottogewinn in Millionenhöhe

(1) Beantragt der Steuerschuldner während der insolvenzrechtlichen Wohlverhaltensphase einen Erlass der restlichen Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen (schlechte wirtschaftliche Lage und daraus angeblich resultierende Gesundheitsprobleme), so kann die Finanzbehörde den daraufhin gewährten Erlass von Steuerforderungen nach § 130 AO zurücknehmen, wenn sich herausstellt, dass der Steuerschuldner im Zeitpunkt des Erlassantrags einen Lottogewinn in Millionenhöhe verschwiegen hat. (2) Einem Rechtsstreit hierüber fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn vom Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung erteilt wurde, die nicht mehr widerrufen werden kann. (3) Es entspricht unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gläubiger im Insolvenzverfahren dem Sinn und Zweck d...

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