Online-Nachricht - Mittwoch, 29.06.2016

Arbeitsrecht | Mindestlohn soll auf 8,84 Euro steigen (Bundesregierung)

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum von brutto 8,50 € je Stunde auf 8,84 € steigen, schlägt die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vor.

Hintergrund: Der Mindestlohn-Kommission gehören an: Je drei stimmberechtigte Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratende Wissenschaftler und der Vorsitzende. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Spitzenorganisationen der Tarifpartner benannt und dann von der Bundesregierung berufen. Die Mindestlohn-Kommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns.

Beschluss: Die Mindestlohn-Kommission hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde festzulegen. Bei ihrer Entscheidung hat die Kommission auch geprüft, ob der Mindestlohn Arbeitnehmer angemessen schützt. Der Mindestlohn darf zudem fairen Wettbewerb und Beschäftigung nicht gefährden.

Die Mindestlohn-Kommission hat sich bei ihrer Entscheidung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Der Index berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden. Maßstab dabei sind die tariflichen Stundenlöhne (ohne Sonderzahlungen) und deren monatliche Entwicklung. Laut Statistischem Bundesamt entspricht die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum 4,0 Prozent. Dabei ist die Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst ab eingerechnet. Dieser wird bei der nächsten Anpassung im Jahr 2018 ausgeklammert, um ihn nicht doppelt anzurechnen. Deshalb stellt die Mindestlohn-Kommission für die nächste Entscheidung in 2018 - gültig ab - einen Tarifindex von 3,2 Prozent fest.

Rund 3,7 Millionen Arbeitnehmer profitieren von der gesetzlichen Lohnuntergrenze, vor allem Ungelernte. Nach der ersten Bilanz von 2015 mussten rund 50.000 Vollbeschäftige ihren Lebensunterhalt nicht mehr mit Hartz IV aufstocken. Mehr als 100.000 Menschen waren von geringfügiger Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige gewechselt - vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie. Der Zoll kontrolliert, ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden.

Quelle: Bundesregierung online (Sc)

Hinweis:

Den vollständigen Beschluss der Mindestlohn-Kommission finden Sie auf der Homepage der Mindestlohn-Kommission.

Fundstelle(n):
NWB WAAAF-76772