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Kein umsatzsteuerlicher Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen
Das BMF hatte in seinem Schreiben vom (BStBl 2015 I S. 832) zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen klargestellt, dass die gesetzliche Änderung zur Ersetzung der bis dato geltenden lohnsteuerlichen Freigrenze durch einen Freibetrag grundsätzlich keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen hat. Der Bund der Steuerzahler hatte angeregt, analog zur Lohnsteuer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) einen einheitlichen Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter auch bei der Umsatzsteuer einzuführen. Dem ist das BMF entgegengetreten. Bei Ausgaben von über 110 € sei davon auszugehen, dass unternehmerische Erwägungen regelmäßig in den Hintergrund treten. Dies betreffe dann die gesamten Ausgaben und nicht nur einen Teil.