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BBK Nr. 13 vom Seite 620

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Nach fast [i]Ausführliche Beiträge ab Seiten 634 und 641zweijährigem Vorlauf hat der Bundesrat am dem vom Bundestag am verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt.

Die ausführlichen Beiträge finden Sie und .

I. Überblick

Das [i]Inkrafttreten weitgehend am 1. 1. 2017Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens umfasst – ohne die Gesetzesbegründung – 48 Seiten. Mehr als 20 Gesetze werden geändert, wobei der Schwerpunkt der Änderungen auf die AO entfällt. In Kraft treten wird das Gesetz im Wesentlichen am ; einzelne Regelungen treten aber auch bereits nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl I in Kraft oder erst zu späteren Veranlagungszeiträumen (2018 oder 2019).

II. Zusammenfassung der wesentlichen AO-Änderungen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
AO n. F.
Regelungsinhalt [i]Auswirkungen der AO-Änderungen auf den Steuervollzug
§ 80
Vermutung der Bevollmächtigung bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Lohnsteuerhilfevereinen
§ 80a
Übermittlung der elektronischen Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung
§ 88
Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beim Umfang der FA-Ermittlungen;
Einsatz von Risikomanagement-Systemen im Besteuerungsverfahren
§ 89
Verpflichtende Bearbeitung eines Antrags auf verb...

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