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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 226/14

Gesetze: ZK Art. 12 Abs. 1 ZK Art. 27 Freihandelsabkommen EU-Schweiz EWR-Abkommen Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln

Verbindliche Ursprungsauskunft: präferentieller Ursprung nach dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz sowie dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für gesinterte Rundstäbe aus Kunststoff

Leitsatz

Gesinterte Rundstäbe aus Kunststoff, die nach dem Sintern entgratet und abgelängt werden, sind keine "anderen Erzeugnisse, weiter bearbeitet als nur mit Oberflächenbearbeitung" im Sinne der Ursprungsregeln für Waren der HS-Positionen 3916 bis 3912.

Fundstelle(n):
WAAAF-76370

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 07.04.2016 - 4 K 226/14

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