Arbeitshilfe Dezember 2017

Regelmäßige Arbeitsstätte eines für Abwasseranlagen einer Stadt im Innendienst und Außendienst tätigen Mitarbeiters ist im Zentralklärwerk?

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Ist bei einem Klärwärter der Stadtbetriebe, der grundsätzlich arbeitstäglich (nachhaltig) das Zentralklärwerk anfährt, aber den Großteil seiner Zeit die Pumpwerke im Stadtgebiet wartet und instand setzt (quantitativer und qualitativer Schwerpunkt), das Zentralklärwerk seine regelmäßige Arbeitsstätte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAF-76318