Arbeitshilfe März 2017

Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

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2012 hat der Insolvenzverwalter (Insolvenzeröffnung 2/2003) eine berichtigte Umsatzsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2008 eingereicht, in welcher er die Minderung der Umsatzsteuer wegen nicht durchgeführter Lieferungen in 2002 erklärt hat. Mit dem daraus errechneten Erstattungsguthaben hat das FA gegen Forderungen aus Umsatzsteuer 2002 aufgerechnet.

Ist der Erstattungsanspruch (des Insolvenzverwalters) im Jahr 2002 und damit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, weil durch die Zahlung der nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Steuer durch den Rechnungsaussteller (Insolvenzschuldner) eine Gefährdung des Steueraufkommens (unabhängig davon, ob der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat) von Beginn an ausgeschlossen war?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAF-76312