Arbeitshilfe Oktober 2019

Betriebe gewerblicher Art: Änderung der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer bei Zusammenfassung von Regiebetrieben einer Kommune in einer GmbH & Co. KG?

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Ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei einem als Regiebetrieb geführten BgA einer Kommune ("Beteiligung an einer KG") das um Verluste eines weiteren BgA (Dauerverlustgeschäft nach § 8 Abs. 7 KStG) gekürzte handelsrechtliche Jahresergebnis?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB JAAAF-76305