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OLG Köln 17.12.2002 22 U 168/02
Berufsrecht; | Haftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät
Werden im Briefkopf eines Rechtsanwalts weitere Anwälte unter der Sammelbezeichnung ,,in Kanzleigemeinschaft'' aufgeführt, so kann dies den Anschein der Verbindung in einer Sozietät erwecken (, MDR 2003, 900).