Arbeitshilfe - Stand: 20.12.2016

Einbezug eines nicht ausgebauten Dachgeschosses in die Brutto-Grundfläche bei Bewertung im Sachwertverfahren?

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Berücksichtigung eines Dachgeschosses bei der Bewertung im Sachwertverfahren:

Ist das Dachgeschoss eines Hauses in die Berechnung der Bruttogrundfläche für Zwecke der Feststellung des Grundbesitzwerts bei der Erbschaftsteuer mit einzubeziehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
LAAAF-76284