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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 KR 70/12

Gesetze: SGB V § 108; SGB V § 140b Abs. 1; SGB V § 140b Abs. 3; SGB V § 140d Abs. 1; SGB V § 140d Abs. 3; SGG § 90; SGB V § 140a; SGB V § 140c Abs. 2; SGB V § 140b Abs. 4; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; SGB V § 39 Abs. 1 S. 2; BGB § 288; SGB I § 45 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Das Vorliegen der Voraussetzungen eines Vertrags zur integrierten Versorgung im Sinne von § 140a Abs. 1 S. 1 SGB V ist vorrangig aus Sicht des Versicherten zu beurteilen. Maßgeblich ist insoweit, ob ihm bzw. seinem behandelnden Vertragsarzt eine nach Wettbewerbs- oder Qualitätsgesichtspunkten zu treffende Entscheidung für oder gegen dieses Angebot im Sinne eines alternativen Versorgungsmodells aufgezeigt wird.

Fundstelle(n):
UAAAF-76054

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.03.2016 - L 6 KR 70/12

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