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BGH Urteil v. - III ZR 203/98

Leitsatz

Leitsatz:

»Die Klausel "Mündliche Nebenabreden bestehen nicht" in den AGB einer Mobilfunkanbieterin ist wirksam (Bestätigung von = NJW 1985, 2329).«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DB 2000 S. 617 Nr. 12
GAAAF-75869

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BGH, Urteil v. 14.10.1999 - III ZR 203/98

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