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StuB 12/2016 S. 475

Änderung der Bilanzrichtlinie – Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen große multinationale Unternehmen (MNE) künftig einen länderbezogenen Ertragsteuerinformationsbericht veröffentlichen und auf ihrer Website zugänglich machen. Als MNE gelten dabei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Mio €. Die zu berichtenden Informationen sollen bspw. gezahlte und noch zu zahlende Ertragsteuern, den handelsrechtlichen Umsatz und das handelsrechtliche Ergebnis vor Steuern sowie die Beschäftigtenzahl umfassen.

Das IDW hat in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu diesem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen Stellun...

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