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BFH 08.03.2016 IX R 38/14, NWB 25/2016 S. 1867

Einkommensteuer | Sofortabzug eines Disagios als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Ein Disagio ist nur dann nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es sich nicht im Rahmen des am aktuellen Kreditmarkt Üblichen hält. Wann dies der Fall ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung. Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten geschlossen, indiziert dies nach dem die Marktüblichkeit.

Anmerkung:

Nach dem vom BFH zu Recht aufgehobenen Urteil des Finanzgerichts handelte es sich bei der Regelung zur 5 %-Disagio-Grenze im (BStBl 2003 I S. 546), auf die sich auch die Gesetzesbegründung zu § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG bezog, um eine Vereinfachungsregelung, bei deren Überschreitung die Feststellungslast für die Marktüblichkeit des vereinbarten Abgelds den Steuerpflichtigen trifft. Nach dem Finanzgerichtsurteil aber war das Di...

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