Die GmbH & Co. KG
3. Aufl. 2016
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Vorwort
Die GmbH & Co. KG hat nicht nur in zivilrechtlicher Hinsicht den großen Vorteil, dass mittels ihrer Struktur eine Haftungsbegrenzung herbeigeführt werden kann, sondern auch in steuerlicher Hinsicht, dass durch diese hybride Gesellschaftsform eine an sich vermögensverwaltende Tätigkeit in eine gewerbliche Tätigkeit umfunktioniert werden kann. Dies hat selbstverständlich den Nachteil der Gewerbesteuerpflichtigkeit auf der einen Seite, aber auch den Vorteil, dass so manche Steuervergünstigung erreicht werden kann. Zu denken ist insbesondere an die Nachfolgeplanung. Dieser Vorteil wird wohl nach der Erbschaftsteuerreform nicht mehr bestehen. Nach dem jetzigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Erbschaftsteuer werden nur noch Beteiligungen an originär gewerblich tätigen Personengesellschaften als begünstigungsfähiges Betriebsvermögen qualifiziert. Der Verweis auf § 15 Abs. 3 EStG beinhaltet nur noch die Nr. 1, also den Verweis auf die gewerblich infizierte Personengesellschaft. Einen Verweis auf die gewerblich geprägte Personengesellschaft wird es wohl nicht mehr geben. Leider ist das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die Erbschaftsteuer bei Redaktionsschluss, ...