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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 4198/13 E,G,U

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. C, HGB § 249 Abs. 1 S. 1

Bewertung von Rückstellungen eines Untervermieters für Nebenkostennachzahlungen – Wertmindernde Berücksichtigung der Ansprüche auf Nebenkostennachzahlungen gegenüber Mietern – Nebenkostenabrechnung als wertaufhellende Tatsache

Leitsatz

  1. Der Gewinn aus der Untervermietung von Gewerberäumen kann nicht durch Rückstellungen für erfahrungsgemäß zu erwartende Nebenkostennachzahlungen gemindert werden, wenn gleich hohe Ansprüche des Zwischenvermieters gegen seine Mieter auf Nachzahlung der Nebenkosten bestehen, die bei der Bewertung derartiger Rückstellungen als künftige Vorteile mindernd zu berücksichtigen sind.

  2. Auch wenn aufgrund wertaufhellender Tatsachen nach dem Bilanzstichtag (Vorliegen der Nebenkostenabrechnung) anstelle der Rückstellung eine Verbindlichkeit des Untervermieters gewinnmindernd zu erfassen wäre, würde auch jegliche Unsicherheit hinsichtlich des Entstehens von Ansprüchen gegenüber seinen Mietern entfallen, so dass eine Forderung in gleicher Höhe gewinnerhöhend zu aktivieren wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2016 S. 1409 Nr. 23
HAAAF-75218

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 03.09.2014 - 4 K 4198/13 E,G,U

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