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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 981/13

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 17 Abs. 1 S. 1, UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Alleingesellschafter-Geschäftsführer als Organträger

Korrektur des Vorsteuerabzugs bei Zahlungsunfähigkeit des Leistungsempfängers

Leitsatz

1. Sind finanzielle und organisatorische Eingliederung deutlich ausgeprägt, weil der Organträger Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Organgesellschaften ist, liegt eine Organschaft auch dann vor, wenn die wirtschaftliche Eingliederung weniger deutlich zu Tage tritt. Es genügt dann, dass zwischen der Organgesellschaft und dem Unternehmen des Organträgers mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen.

2. Bei objektiver Betrachtung ist damit zu rechnen, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht mehr durchsetzen kann, wenn der Leistungsempfänger zahlungsunfähig ist. Bei Zahlungsunfähigkeit des Leistungsempfängers ist daher dessen Vorsteuerabzug insoweit zu kürzen.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2016 S. 313 Nr. 10
OAAAF-75207

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.08.2015 - 1 K 981/13

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