Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 25 vom Seite 1894

Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren

Entscheidung des BGH bringt Klarheit für den Umgang mit verdeckten Gewinnausschüttungen

Dirk Beyer

[i]Grundlagen „Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC“ NWB WAAAE-85847 In Steuerstrafverfahren nehmen Ermittlungsbehörden und Strafrichter nicht selten irrtümlich eine Hinterziehung aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) an, ohne diese dem Grunde und der Höhe nach zuvor festgestellt zu haben. Auf diesen Fehler musste nun auch der BGH in seinem Beschluss vom - 1 StR 154/15 NWB CAAAF-72350 hinweisen. Aus diesem Anlass wird im nachfolgenden Beitrag die vGA-Falle in diesem Zusammenhang erläutert.

I. Hintergrund

[i]Finanzgerichte in steuerlichen Fragen oft kompetenterDas Steuerrecht ist eine Vorfrage des Steuerstrafrechts, da eine Steuerhinterziehung gem. § 370, § 378 Abs. 1 AO im objektiven Tatbestand eine Steuerverkürzung voraussetzt. Dies kann dazu führen, dass komplexe steuerrechtliche Fragestellungen im Steuerstrafverfahren durch den Strafrichter zu entscheiden sind. Da keine zwingende zeitliche Abstimmung zwischen finanzgerichtlichem Klageverfahren und Steuerstrafverfahren besteht, entscheidet teilweise der Strafrichter, bevor sich ein Finanzgericht sorgfältig mit der Steuerrechtslage im Einzelfall auseinandersetzen konnte. Hieraus können sich nachteilige Folgen im Strafverfahren durch unzutreffende steuerliche Würdigungen ergeben.

[i]Zeitliche Koordinierung sinnvoll, aber schwerIn der Praxis der Steuerstrafverteidigun...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
Online-Dokument

Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen