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StBMag Nr. 6 vom Seite 28

Zwischen Einschüchterung und Vorverurteilung

Das harsche Auftreten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stößt bei vielen Anwälten und Steuerberatern auf Unverständnis

Autor: Thomas Lillig, Lesezeit: 11 Min.

S. 29

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Entsprechende Kontrollen müssen sein – das kann dann auch Steuerberatungskanzleien betreffen. Aber muss der Zoll dabei unbedingt bewaffnet und in Kampfuniform erscheinen? Auch in rechtlichen Fragen scheint bei Schwarzarbeitskontrollen nicht immer alles korrekt abzulaufen, wie Experten berichten.

Mit großem Getöse fahren Mannschaftswagen des Zolls auf dem Baustellengelände auf. Hunderte Beamte springen aus den Fahrzeugen und jagen davonlaufenden Handwerkern hinterher – die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Arbeit. Solche Bilder kennt man aus Fernsehkrimis. Sie sind von der Realität aber auch gar nicht so weit entfernt. Bei Schwarzarbeits-Razzien ist meist eine große Anzahl von Beamten im Einsatz: Im April waren es zum Beispiel 900 bei der Durchsuchung in einem Berliner Bordell, im März 300 bei einer Razzia im Baugewerbe im Rhein-Main-Gebiet, im Februar 400 bei Kontrollen im Münsterland, ebenfalls auf dem Bau. Die Kontrolleure schlagen dabei in der Regel an mehreren Stellen gleichzeitig zu: in den Geschäftsräumen des Unternehmens, auf dem Firmengelände, aber auch in Privatwohnungen – und eben auch beim ...