Online-Nachricht - Montag, 06.06.2016

Hochwasser in Bayern | Steuerliche Hilfsmaßnahmen (BayLfSt)

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat will den durch das Unwetter in Mai und Juni 2016 Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen und hat daher einen Hilfekatalog veröffentlicht (Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom ).

U.a. sind Maßnahmen in folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen

  • Erleichterter Spendennachweis

  • Keine nachteiligen Folgerungen beim Verlust von Buchführungsunterlagen

  • Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden

  • Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter

  • Bildung von Rücklagen

  • Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter als Erhaltungsaufwand

  • Beseitigung von Hochwasserschäden am Grund und Boden als Betriebsausgaben

  • Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Unterstützungen an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspende

  • Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung)

  • Freibetrag im Rahmen des Lohnsteuerabzugs

  • Erlass der Gewerbe und der Grundsteuer

Quelle: BayLfSt online (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAF-74866