Hochwasser in Bayern | Steuerliche Hilfsmaßnahmen (BayLfSt)
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat will den durch das Unwetter in Mai und Juni 2016 Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenkommen und hat daher einen Hilfekatalog veröffentlicht (Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom ).
U.a. sind Maßnahmen in folgenden Bereichen vorgesehen:
Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen
Erleichterter Spendennachweis
Keine nachteiligen Folgerungen beim Verlust von Buchführungsunterlagen
Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden
Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
Bildung von Rücklagen
Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter als Erhaltungsaufwand
Beseitigung von Hochwasserschäden am Grund und Boden als Betriebsausgaben
Sonderregelungen für Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Unterstützungen an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspende
Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung)
Freibetrag im Rahmen des Lohnsteuerabzugs
Erlass der Gewerbe und der Grundsteuer
Quelle: BayLfSt online (il)
Fundstelle(n):
NWB VAAAF-74866