Online-Nachricht - Montag, 06.06.2016

Gesetzgebung | Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Netzen beseitigt (Bundestag)

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Telemediengesetzes (BT-Drucks. 18/6745) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/8645) angenommen.

Damit entfällt die bisherige sogenannte Störerhaftung der Betreiber öffentlicher Funknetze für den Internetzugang (WLAN) bei Rechtsverstößen von Nutzern dieses WLAN.

Hürden wie Vorschaltseiten, Verschlüsselung oder die Belehrung der Nutzer über Rechtsverletzungen werden abgeschafft.

Dafür unterliegen Anbieter, die Dritten einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, künftig den gleichen Bedingungen, wie sie jetzt schon Internetzugangsanbieter besitzen.

Quelle: Bundestag online, Bundestagsbeschlüsse am 2. und 3. Juni (il)

Hinweis

Der Bundestag verabschiedete mit dem gleichen Abstimmungsverhalten eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, auf europäischer Ebene Vorschläge einzubringen, um zügig rechtssichere Regelungen für schnelle und effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung im Internet zu etablieren. Es sollten Maßnahmen entwickelt werden mit denen die Finanzströme von Plattformen, die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausgetrocknet werden können. Die Rechteinhaber sollten legale, nutzerfreundliche Angebote mit einfachen, praktikablen und angemessenen Vergütungsmodellen weiterentwickeln.

Fundstelle(n):
NWB GAAAF-74832