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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 7 K 94/13

Gesetze: EStG § 8, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2

Anwendung der 1%-Regelung -  PKW-Überlassung und Gehaltsverzicht

Leitsatz

  1. Least ein Stpfl. (ArbG) ein Fahrzeug und trägt er dafür sämtliche Leasingkosten einschließlich Kfz-Steuer, Versicherungsprämien, Betriebs- und Reparaturkosten und verzichtet der ArbN im Gegenzug dafür auf einen Teil seines Arbeitslohnes, ist eine Barlohnumwandlung gegeben.

  2. In derartigen Konstellationen ist die 1%-Regelung anzuwenden.

  3. Die zwingend vorgeschriebene Anwendung der Bewertungsvorschrift kann nicht durch Zahlung eines Nutzungsentgelts vermieden werden. Vom ArbN gezahlte Nutzungsvergütungen sind ggf. von den nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ermittelten Werte in Abzug zu bringen.

  4. Die Überlassung eines betrieblichen Kfz i. S. des § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG i.V.m. § 6 EStG liegt nicht vor, wenn das Kfz nicht dem ArbG sondern dem ArbN zuzurechnen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1244 Nr. 21
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2016 S. 772
DStR 2016 S. 7 Nr. 51
DStRE 2017 S. 205 Nr. 4
BAAAF-74825

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 12.11.2015 - 7 K 94/13

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