Schenkungsteuer – Zahlung von Gehältern an
professionelle Fußballspieler durch ein Unternehmen als Schenkung
Leitsatz
In der Übernahme von Gehaltszahlungen für Spieler und Trainer kann eine Schenkung liegen.
Zum objektiven Tatbestand einer Schenkung.
Subjektiv genügt für die Annahme einer freigebigen Zuwendung der (eindeutige) Wille des Zuwendenden zur Unentgeltlichkeit.
Dieser Wille ist gegeben, wenn der Zuwendende in dem Bewusstsein handelt, zur Vermögenshingabe weder rechtlich verpflichtet
zu sein noch dafür eine mit seiner Leistung in einem Zusammenhang stehende Gegenleistung zu erhalten.
Schließt ein Sponsor zum Schein mit Fußballspielern Arbeitsverträge, arbeiten die Spieler tatsächlich aber nicht in der Unternehmensgruppe
des Sponsors, sondern spielen diese unter Profibedingungen für den Verein, ist eine Schenkung des Sponsors an den Verein in
Höhe des (angeblichen) Arbeitsentgelts gegeben.
Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR ändert nichts daran, dass schenkungssteuerlich der Gesellschafter
der PersG selbst als der Schenker anzusehen ist, nicht aber die PersG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 49 DStRE 2017 S. 89 Nr. 2 ErbBstg 2016 S. 163 Nr. 7 ErbStB 2016 S. 201 Nr. 7 PStR 2016 S. 175 Nr. 7 UVR 2016 S. 360 Nr. 12 Ubg 2017 S. 120 Nr. 2 IAAAF-74814
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 18.03.2015 - 3 K 174/14
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