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FG Köln Urteil v. - 1 K 2368/10 EFG 2016 S. 949 Nr. 11

Gesetze: AO § 30 Abs 4 Nr 1, AO § 30 Abs 2 Nr 1a, UStG § 2 Abs 3

Umsatzsteuer/Verfahren

Anspruch auf Auskunfterteilung bzgl. Umsatzbesteuerung eines öffentl.-rechtl. Entsorgungsträgers zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage; allgemeine Leistungsklage

Leitsatz

Eine Auskunftsklage ist als unbegründet abzuweisen, wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass die Rechte der Stpfl. durch die steuerliche Behandlung der Umsätze des Konkurrenten nicht verletzt sein können. So ist es im vorliegenden Fall, da die Beigeladene nicht mit der Stpfl. in einem Wettbewerbsverhältnis stehen kann, das zur Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit der Beigeladenen im hier streitigen Bereich führen kann. Denn während die Stpfl. die Leistung der Hausmüllentsorgung auf privatrechtlicher Grundlage als Erfüllungsgehilfe gegenüber den beauftragenden Kommunen erbringt, handelt die Beigeladene originär als öffentlich-rechtlicher Entsorungsträger selbst.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
DStRE 2018 S. 37 Nr. 1
EFG 2016 S. 949 Nr. 11
DAAAF-74807

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FG Köln, Urteil v. 28.01.2016 - 1 K 2368/10

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