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BFH 21.01.2016 I R 22/14, IWB 11/2016 S. 394

BFH | Unentgeltliche Nutzung eines Markenzeichens im internationalen Konzern rechtfertigt keine Einkünftekorrektur

Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 4 AStG i. d. F. des StVergAbG vom 16. 5. 2003, die den Ansatz eine Korrekturbetrags i. S. des § 1 Abs. 1 AStG a. F. rechtfertigt.

Hinweis:

Der Kl. war Inhaber eines geschützten Markenzeichens (Firmenlogo) sowie verschiedener Patente. Zudem hielt er Anteile an in- und ausländischen Gesellschaften, darunter eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Polen (insoweit 51 %). Diese Gesellschaft verwendete das Firmenlogo bei ihrem Internetauftritt, auf Geschäftspapieren und Fahrzeugen, ohne dafür ein Entgelt zu zahlen. Das Finanzamt sowie die Vorinstanz ( NWB NAAAE-61491) gingen davon aus, dass wegen des Überlassens u. a. des Markenrechts eine Betriebsaufspaltung vorliege und d...

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