Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 11 vom Seite 9

Sonderregelungen für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen

EU-Kommission fordert Deutschland auf, seine Umsatzsteuer-Vorschriften zu ändern

Stefan Greif

Die Europäische Kommission hat am Deutschland förmlich aufgefordert seine Umsatzsteuer-Vorschriften für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen zu ändern. Die deutsche Sonderregelung in § 5 UStDV ist nach Ansicht der Kommission nicht von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates) gedeckt und auch nicht als Vereinfachungsregelung zulässig. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderung der Kommission zu reagieren.

I. Hintergrund

Der Leistungsort für Personenbeförderungsleistungen bestimmt sich nach § 3b Abs. 1 Satz 1 UStG. Danach wird die Beförderung einer Person dort besteuert, wo die Beförderung tatsächlich ausgeführt wird. Welchem Staat das Besteuerungsrecht zukommt, bestimmt sich somit danach, in welchem Land die Beförderungsstrecke zurückgelegt wird (sog. „Streckenprinzip“). Bei grenzüberschreitenden Beförderungen muss die Beförderungsleistung in einen inländischen und einen ausländischen Beförderungsteil aufgeteilt werden. Unter das deutsche UStG fällt dann nur der inländische Anteil (§ 3b Abs. 1 Satz 2 UStG). Das Entgelt für den inländischen Beförderungsanteil wird durch eine Aufteilung nach dem Verhältnis der zurückgelegten Strecken ermittelt. Grundsätzlich ist v...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Sonderregelungen für die grenzüberschreitende Beförderung von Personen

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Umsatzsteuer
Umsatzsteuer direkt digital
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen