Online-Nachricht - Donnerstag, 02.06.2016

Einkommensteuer | Versicherungsleistung mindert haushaltsnahe Handwerkerleistungen (FG)

Versicherungsleistungen, die für die Beseitigung von Schäden im Haushalt des Steuerpflichtigen gezahlt werden, mindern die abzugsfähigen Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen ().

Hintergrund: Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können zu einer Steuerermäßigung führen. Nach der gesetzlichen Regelung ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20%, höchstens um 1.200 € der Aufwendungen, § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG.

Sachverhalt: Die Klägerin erlitt einen Wasserschaden, für dessen Beseitigung Handwerkerkosten in Höhe von insgesamt 3.224 € anfielen. Die Versicherung der Klägerin erstattete die Aufwendungen. In ihrer Einkommensteuererklärung setzte die Klägerin die Handwerkerkosten an und beantragte die Gewährung der Steuerermäßigung. Das Finanzamt lehnte dies aufgrund der Regulierung des Schadens durch die Versicherung ab. Dem folgte das Gericht.

Hierzu führten die Richter des FG Münster weiter aus:

  • Zwar fallen die bei der Klägerin durchgeführten Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Vorschrift, jedoch kann sie die hierfür entstandenen Kosten nicht nach § 35a EStG geltend machen, weil sie durch diese nicht wirtschaftlich belastet ist.

  • Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus.

  • Denn § 35a EStG ist ebenso wie § 10 und § 35 EStG auszulegen, wobei nicht auf den bloßen Geldabfluss abgestellt wird, sondern eine wirtschaftliche Belastung vorausgesetzt wird.

  • Hieran fehlt es im Streitfall, da die Versicherung die Handwerkerkosten erstattet hat.

  • Eine wirtschaftliche Belastung der Klägerin ergibt sich auch nicht aus den gezahlten Versicherungsbeiträgen, weil durch diese nicht die Versicherungsleistung angespart wird.

  • Der Anspruch auf Schadensregulierung besteht unabhängig von der Gesamthöhe der eingezahlten Beiträge.

Quelle: FG Münster online sowie Pressemitteilung v. (il)

Hinweis

Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Der Volltext des Urteils ist auf der Homepage des FG Münster veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Fundstelle(n):
NWB FAAAF-74640