Altersversorgung für Unternehmer und Geschäftsführer
1. Aufl. 2016
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D. Beratungsbedarf bei bestehenden Direktzusagen
I. Reparaturbedarf
861Ist die Versorgungszusage erst einmal eingerichtet, gerät diese im Rahmen der alltäglichen sonstigen Aufgaben des GGF schnell in Vergessenheit. Auch Versicherungsexperten und Steuerberater sind oftmals durch neu anstehende Aufgaben ausgelastet und vernachlässigen die bereits eingerichtete Versorgungszusage. Dabei ergeben sich im Zeitverlauf zwischen Zusageerteilung und Leistungsbeginn i. d. R. sowohl notwendige als auch zu empfehlende Änderungen der Versorgungszusage (und ggf. der Rückdeckung).
1. Anpassung an geänderte steuerrechtliche/rechtliche Vorschriften
862Die optimale Beratung des GGF bei der Einrichtung der Versorgungszusage bedingt die Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt gültigen rechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Dies reicht für die Gewährleistung der dauerhaften steuerlichen Anerkennung der Versorgungszusage allerdings nicht aus. Grund sind zum einen die sich ändernde Steuergesetzgebung, viel mehr aber die Auswirkungen der fortlaufenden finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie der Erlasse der FinVerw, die eine stetige Überprüfung d...