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FG Köln 20.04.2016 4 K 2717/09, NWB 22/2016 S. 1635

Körperschaftsteuer | Verfassungswidrigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG? – Vorlage an das BVerfG

Der 4. Senat des FG Köln ist davon überzeugt, dass die Korrekturvorschrift des § 32a KStG verfassungswidrig ist, soweit sie auch auf Steuerbescheide des Anteilseigners anzuwenden ist, für die die Festsetzungsfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung bereits abgelaufen war. Er hat deshalb mit Beschluss vom die Frage dem BVerfG zur Klärung vorgelegt.

Anmerkung:

Durch das JStG 2007 wurden mit Wirkung ab dem mit § 32a KStG Korrekturvorschriften eingeführt, die u. a. sicherstellen sollen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht nur einseitig bei der Gesellschaft oder beim Anteilseigner erfasst wird (§ 32a Abs. 1 KStG). Wird bei der Gesellschaft der Körperschaftsteuerbescheid in Bezug auf eine [i]Grundlagen „Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC“ NWB WAAAE-85847 verdeckte Gewinnausschüttung geändert, darf auch der Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners entsprechend angepasst ...BStBl 2015 II S. 858

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