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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 204

Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

Ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung von Belastungen des Erbes

Dr. Ingeborg Haas

Bei der Erbfolgeplanung ist der Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht von ganz besonderer Bedeutung – gerade wenn es um Unternehmensnachfolge geht. Denn hier können Abfindungs- und Ausgleichansprüche weichender Familienangehöriger zu erheblichen zusätzlichen Steuerbelastungen und Liquiditätsschwierigkeiten führen und unter Umständen sogar den Fortbestand des Unternehmens selbst nachhaltig gefährden. Sind sich Erblasser und künftige Erben einig, kann mithilfe des Instruments des Erb- und/oder Pflichtteilsverzichts rechtzeitig vorgebeugt werden.

Kernaussagen
  • Bei einem Erbverzicht erhöht sich der Anteil der übrigen Erben. Dieses Instrument ist somit zur Reduzierung der finanziellen Belastung, die beim Erben aufgrund der Auszahlung der Pflichtteilsberechtigten entsteht, nicht geeignet.

  • Der Pflichtteilsverzicht führt zum Verlust aller Pflichtteilsansprüche; das gesetzliche Erbrecht bleibt erhalten.

  • Der Pflichtteilsverzicht kann auf einen Nachlassgegenstand, z. B. Unternehmen, beschränkt werden; der Anteil des Privatvermögens im Erbe wäre hiervon nicht berührt.

I. Überblick

Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass pflichtteilsberechtigte Personen zwar „enterbt...

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Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

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