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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 12 | Kapitalvermögen: Verrechnung von sog. Altverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer

Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem angeschafft wurden (sog. Altverluste), unterliegen nach einem aktuellen Urteil des BFH auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer dem Halbeinkünfteverfahren. Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, hält der BFH für verfassungsgemäß. Das letzte Wort in dieser Frage wird aber wohl das Bundesverfassungsgericht haben.

Eine wichtige offene Frage bei den Einkünften aus Kapitalvermögen hat der Bundesfinanzhof leider nicht zu Gunsten der Anleger entschieden. Es geht um die Verrechnung von Altverlusten nach der Einführung der Abgeltungsteuer.

Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die bis Ende 2008 – also vor der Einführung der Abgeltungsteuer – angeschafft wurden – das sind die sog. Altverluste –, unterliegen weiterhin dem Halbeinkünfteverfahren. Sie können ab 2009 nur zur Hälfte mit Neugewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden. Und das, obwohl diese nach neuem Recht – im Rahmen der Abgeltungsteuer – voll zu versteuern sind. Faktisch besteht also ein hälftiges Verlustabzugsverbot für die W...

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