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IWB Nr. 10 vom Seite 374

DBA Frankreich: Auswirkungen der Rechtsprechung auf die KonsVerFRAV

Manuel Hüll

[i]BFH, Urteil vom 10. 6. 2015 - I R 79/13 NWB BAAAF-04542 Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten hat, dass die Gerichte nicht an Konsultationsvereinbarungen gebunden sind, die auf Grundlage einer Art. 25 Abs. 3 Satz 1 des Musterabkommens der OECD (OECD-MA) entsprechenden DBA-Regelung erlassen wurden, ist mit dem Jahressteuergesetz 2010 in § 2 Abs. 2 AO eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen worden, mit der Konsultationsvereinbarungen in Rechtsverordnungen gehoben werden konnten, die als materielle Gesetze auch die Gerichte binden sollten. Mit Urteil vom - I R 79/13 NWB BAAAF-04542 hat der BFH jedoch die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Verordnung verneint. Die in Konsultationsvereinbarungen enthaltenen Regelungen können nach Auffassung des BFH nur insoweit für die Auslegung der Abkommen von Bedeutung sein, als ihnen der Wortlaut des Abkommens selbst nicht entgegensteht. Vor diesem Hintergrund betrifft das BFH-Urteil keinesfalls nur die im Verfahren behandelten Vorschriften zur Abfindungsbesteuerung nach der KonsVerCHEV. Vielmehr stehen sämtliche Konsultationsvereinbarungsverordnungen auf dem Prüfstand, die dem Abkommenstext widersprechende Regelung enthalten kö...

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