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FG Münster Urteil v. - 4 K 173/13 E EFG 2016 S. 805 Nr. 10

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1

Werbungskosten

Nachlaufende Schuldzinsen

Leitsatz

Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige infolge hoher Vorfälligkeitsentschädigungen zur Minderung der Zinslast den Verkaufserlös festverzinslich anlegt.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 35
DStRE 2017 S. 1484 Nr. 24
DStZ 2016 S. 437 Nr. 12
EFG 2016 S. 805 Nr. 10
WAAAF-73726

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FG Münster, Urteil v. 11.03.2016 - 4 K 173/13 E

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