5 vor Berichterstattung
3. Aufl. 2016
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III. Eigenkapitalrichtlinien für Banken und Rating
1. Ziele und Inhalte der Eigenkapitalrichtlinien
1.1 Zielsetzung
109Die Eigenkapitalrichtlinien der Europäischen
Kommission zielen darauf ab, die finanzielle Solidität von Banken und
Wertpapierfirmen sicherzustellen. Gemeinsam legen die Richtlinien fest, wie
viele Eigenmittel Banken und Wertpapierfirmen vorhalten müssen, um ihre Risiken
abzudecken und ihre Kunden zu schützen.
1.2 Inhalte
110 [i]wirtschaftliche
KreditwürdigkeitNeben der sachlichen Kreditfähig- und -würdigkeit
wird bei der Vergabe von Krediten die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des
Unternehmens ermittelt. Hierzu werden anhand der Jahresabschlüsse die
finanziellen Verhältnisse und die Vermögensverhältnisse sowie die
Unternehmensorganisation und der Geschäftsplan näher betrachtet. Oftmals wird
auch eine Betriebsbesichtigung durch den Kreditgeber durchgeführt, um sich so
einen persönlichen Eindruck über den Antragsteller zu
verschaffen.
111 [i]Baseler AusschussKreditinstitute greifen bei der Kreditvergabe in der Regel auf die Empfehlungen des sog. Baseler Ausschusses zurück. Dieser wurde 1974 von den Zentralbanken und den Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet und tri...