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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 3 V 230/15 EFG 2016 S. 924 Nr. 11

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4c, ErbStG § 13b Abs. 3

Erbschaftsteuer: Erweiterte Familienheim-Steuerbefreiung durch Hingabe nicht begünstigten ererbten Vermögens

Leitsatz

1. Die Erweiterung der Familienheim-Steuerbefreiung durch Hingabe nicht begünstigten ererbten Vermögens setzt die durchgeführte Hingabe bzw. Erbauseinandersetzung voraus.

2. Für eine wörtlich enge Auslegung der "Hingabe"-Voraussetzung im ggf. physischen Sinne anstelle einer bloßen Abfindung mittels Fremdgeldaufnahme spricht der Ausnahmecharakter der Vorschrift, zumal die Verfassungsmäßigkeit des Umfangs der Begünstigung wie bei der Parallelvorschrift § 13b Abs. 3 ErbStG bezweifelt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 924 Nr. 11
UVR 2016 S. 236 Nr. 8
QAAAF-73245

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 11.03.2016 - 3 V 230/15

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