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Gemeinsames Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise den kommunalen Leistungsträgern und den Krankenkassen (Datenübermittlung BA/Kommunen – DÜBAK) vom 14.07.2004 in der Fassung vom 04.03.2015, gültig ab 01.07.2015
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Änderungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zum Anlass genommen, ein separates Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. den optierenden Kommunen und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstellen. Diese Dokumentation gilt auch für die Kommunen, die die Übergangsfälle nach § 65a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) abwickeln.
Dieses Rundschreiben erläutert das Meldeverfahren zwischen der BA und den Krankenkassen für Leistungsbezieher nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und die Leistungsbezieher nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Das DÜBAK-Meldeverfahren basiert auf einem Meldedatensatz mit entsprechenden Datenbausteinen entsprechend der Datenstruktur des DEÜV-Meldeverfahrens. Die in der Datensatzbeschreibung (vgl. Anlage 1) grau unterlegten Angaben gelten nur für das Meldeverfahren zwischen der BA und den Krankenkassen und nicht für die kommunalen Leistungsträger.
Mit dem DÜBAK-Meldeverfahren meldet die BA zur Kranken- und Pflegeversicherung