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Gesellschaftsrecht | Parteifähigkeit der GmbH trotz Auflösung und Löschung im Handelsregister
Durch Auflösung und Löschung der GmbH im Handelsregister wird das Gesellschaftsverhältnis nicht beendet. Vielmehr wird die GmbH zu einer Liquidationsgesellschaft, bis die Geschäfte abgewickelt sind. An der Partei- und Prozessfähigkeit der GmbH ändert die Auflösung und Löschung, die keine rechtsgestaltende Wirkung hat, nichts. Eine aufgelöste und gelöschte GmbH kann deshalb auch mit ihrer Behauptung, ihr stehe noch ein Anspruch zu (d. h. sie habe noch [i]infoCenter „GmbH-Liquidation“ NWB BAAAB-54645 verteilungsfähiges Vermögen), einen Aktivprozess führen. Gilt sie dabei aber solange, wie ihre Vermögenslosigkeit nicht feststeht, als parteifähig (vgl. , NJW-RR 1986 S. 394), ist die Gesellschaft deshalb auch im Kostenfestsetzungsverfahren als existent zu behandeln, wenn mit dem behaupteten proze...