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FG Baden-Württemberg 23.03.2016 7 K 3192/15, NWB 19/2016 S. 1411

Einkommensteuer | Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung

Erzielen zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Steuerpflichtige höhere Gewinneinkünfte als 410 €, müssen sie ihre Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. Eine unbillige Härte, die Anlass für einen Verzicht auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung bieten könnte, liegt nach dem nur vor, wenn dies für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Das Produkt „ELSTERBASIS“ wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und gewährleistet ein hinreichendes Maß an Datensicherheit. Eine Datenübermittlung mittels eines Datenträgers, sei es in Form einer CD oder eines USB-Sticks als Zwischenform zur elektronischen Datenübe...

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