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StuB 9/2016 S. 357

Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

(1) Als anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, die vom Sofortabzug als Werbungskosten ausgeschlossen und nur im Rahmen einer erhöhten AfA-Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen sind, sind gem. nrkr. NWB UAAAF-18599 nur zielgerichtete Aufwendungen zur „Instandsetzung und Modernisierung“ eines Gebäudes zu berücksichtigen, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes anfallen, keine jährlich üblicherweise vorzunehmenden Instandhaltungen betreffen, nicht bereits nach allgemeinen Grundsätzen als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktivierungspflichtig sind und das quantitative Ausmaß von 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes überschreiten. (2) § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG schließt nicht Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten generel...

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