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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 1349/15 EFG 2016 S. 820 Nr. 10

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3, EStG § 21, FGO § 40 Abs. 2

Keine gewerblichen Einkünfte bei der Vermietung von Wohnungen im Rahmen eines betreuten Wohnens

Beschwer bei der Feststellung gewerblicher Einkünfte

keine gewerbliche Prägung einer KG bei Geschäftsführungsbefugnis der Kommanditisten

Leitsatz

1. Eine Beschwer ist hinsichtlich der Feststellung der Einkunftsart auch dann gegeben, wenn im Streitjahr negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt werden, da sich aufgrund des Grundsatzes des Bilanzenzusammenhangs in den Folgejahren negative Auswirkungen aus der Feststellung der Gewerblichkeit der Tätigkeit ergeben können.

2. Erträge aus der Vermietung von Wohnungen im Rahmen des sog. betreuten Wohnens sind nicht als Einnahmen aus Gewerbebetrieb sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren, wenn von dem Vermieter neben der Vermietungsleistung lediglich unterstützende Leistungen für die altersadäquate Wohnungsnutzung der Mieter erbracht werden.

3. Die Bezahlung der Erschließungskosten bei der Errichtung eines Vermietungsobjekts führt nicht zu Umqualifizierung von Vermietungseinkünften in gewerbliche Einkünfte.

4. Die gesellschaftsvertraglich geregelte Geschäftsführungsbefugnis von Kommanditisten reicht aus, um eine gewerbliche Prägung einer Gesellschaft gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auszuschließen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1814 Nr. 31
DStR 2017 S. 6 Nr. 3
DStRE 2017 S. 266 Nr. 5
DStZ 2016 S. 437 Nr. 12
EFG 2016 S. 820 Nr. 10
KÖSDI 2016 S. 19872 Nr. 7
ZAAAF-72406

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.02.2016 - 4 K 1349/15

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