Lehrbuch des Zollrechts der Europäischen Union
8. Aufl. 2016
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B. Allgemeines Zollrecht
I. Geltungsbereich des Zollkodex
1. Sachlicher Geltungsbereich
36 Das in der EU geltende Zollrecht wird maßgeblich durch den Zollkodex geprägt. Er ist aber nicht die einzige Zollrechtsvorschrift. Ergänzt wird er durch unionsrechtliche (z. B. UZK-DelVO, UZK-DVO, Kombinierte Nomenklatur, Zolltarif, Präferenzabkommen) und mitgliedstaatliche (z. B. ZollVG, ZollV) Regelungen. Diese Vorschriften machen das Zollrecht im engeren Sinn aus. Im weiteren Sinn zählen zum Zollrecht auch die (außenwirtschaftsrechtlichen) handels- oder sicherheitspolitischen Maßnahmen sowie die Regelungen über Verbote und Beschränkungen, da sie regelmäßig an die Ein- oder Ausfuhrförmlichkeiten des Zollkodex anknüpfen. Insofern überlagern sich an dieser Stelle die Definitionen von Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht. Die klassische Unterscheidung orientiert sich daran, ob tarifäre oder nicht-tarifäre Maßnahmen Regelungsgegenstand sind. Im ersten Fall spricht man von „Zollrecht”, im zweiten von „Außenwirtschaftsrecht”. Wie allerdings das Beispiel der Anti-Dumpingzölle belegt, lässt sich die Differenzierung nicht exakt einhalten, ...