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LSG Baden-Württemberg 01.10.2015 L 7 SO 118/14, NWB 18/2016 S. 1342

Sozialrecht | Eheähnliche Gemeinschaft i. S. von SGB XII

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die daneben keine andere Lebensgemeinschaft anderer Art zulässt (vgl. NWB KAAAF-09140). Sie zeichnet sich durch innere Bindungen aus, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- oder Wohngemeinschaft hinausgehen (vgl. NWB LAAAE-20305). Die Annahme einer solchen eheähnlichen bzw. lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft ist [i]infoCenter „Sozialhilferegress – Grundzüge der Sozialfürsorge“ NWB OAAAF-70632 also gerechtfertigt, wenn die subjektiv auch gewollten Bindungen der Partner so eng sind, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann....

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