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BFH 17.02.2016 X R 1/13, NWB 18/2016 S. 1336

Einkommensteuer | Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage

Die Aufwendungen für einen büromäßig ausgestatteten Raum innerhalb eines Einfamilienhauses, in dem die mit einer Photovoltaikanlage zusammenhängenden Büroarbeiten erledigt werden, sind nach dem selbst dann nicht teilweise als Betriebsausgaben abziehbar, wenn für diese gewerbliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der betreffende Raum aber in nicht unwesentlichem Maße auch zur Erledigung privater Korrespondenz genutzt wird.

Anmerkung:

Das Urteil wendet die zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ergangene Entscheidung des Großen Senats des NWB UAAAF-48793 auch auf die durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelten gewerblichen Einkünfte des [i]Kanzler, NWB 15/2016 S. 1071Klägers an (s. dazu auch Kanzler, NWB 15/2016 S. ...

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