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NWB Nr. 18 vom Seite 1343

Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 1. 7. 2016

Gerald Eilts

[i] BMS, Pressemitteilung vom 20. 4. 2016 Zum steigen die Renten in den alten Bundesländern um 4,25 % und in den neuen Bundesländern um 5,95 %. Zudem erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum in den alten Bundesländern von 29,21 € auf  30,45 €. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle [i]Aktueller RentenwertRentenwert (Ost) von 27,05 € auf 28,66 €. Der aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage der Hinzuverdienste zu bestimmten Renten. Das gilt für [i]Anpassung der Hinzuverdienstgrenzenalle Hinterbliebenenrenten bundesweit und zusätzlich für vorgezogene Altersrenten sowie Erwerbsminderungsrenten in den neuen Bundesländern. Änderungen des aktuellen Rentenwerts führen also zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die wichtigsten Hinzuverdienstgrenzen ab :


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rente
Möglicher monatlicher Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung in €
West
Ost
Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersgrenze 2016 ab 65 Jahre und 5 Monate (bis zur Anhebung auf 67 Jahre)
Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich
Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich
Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze
450,00
450,00
Altersteilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Mindesthinzuverdienstgren...
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