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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 5 vom Seite 6

Geltendmachung von Aufwendungen von Ärzten für die Teilnahme an medizinischen Fachkongressen vor allem im Ausland

Was Ihre Mandanten von der Steuer absetzen können

Dr. Andy Schmidt

Jahrzehntelang waren die instanzgerichtliche und die höchstrichterliche Rechtsprechung und ihr folgend die Finanzämter eher zurückhaltend bzw. gänzlich ablehnend bei der Anerkennung der anfallenden Kosten, die Ärzten durch die Teilnahme an medizinischen Fachkongressen vor allem im Ausland entstanden sind. Insbesondere galt bei Reisen, die beruflich und privat veranlasst waren (gemischt veranlasste Reisen), ein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot, das aus der Praktikabilität der Steuergesetze und der Steuergerechtigkeit abgeleitet wurde (vgl. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG). Nur unter bestimmten Gesichtspunkten erfolgte eine (teilweise) Berücksichtigung der anfallenden Aufwendungen. Diese restriktive Auffassung gab der Große Senat des BFH mit seinem vielbeachteten zugunsten der Steuerpflichtigen jedoch auf.

A. Sachverhalt

Der Entscheidung lag eine Auslandreise (USA) eines IT-Fachspezialisten zu Grunde, die ebenso auf andere Berufsgruppen und somit auch auf die Ärzteschaft übertragbar ist. Nunmehr können Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen grundsätzlich in abziehbar...

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