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§ 17 Vorräte
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 2 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt
1.1 Anwendungsbereich
1 IAS 2 zum Vorratsvermögen (inventories) umfasst fast deckungsgleich das Vorratsvermögen nach der HGB-Gliederungssystematik (abgeleitet aus dem Definitionsgehalt von IAS 2.6; Rz 3 sowie Rz 64):
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen,
fertige Erzeugnisse und Waren.
Ausgenommen aus dem Anwendungsbereich des Standards sind bedingt (IAS 2.2):
biologische Produkte und solche aus landwirtschaftlicher Produktion bis zum Zeitpunkt der Ernte nach IAS 41 (→ § 40 Rz 13);
Finanzinstrumente (→ § 28).
Der bisher noch enthaltene Ausschluss der unfertigen Erzeugnisse aus Fertigungsaufträgen gem. IAS 11 (→ § 18) entfällt mit Ersatz von IAS 11 (und IAS 18) durch IFRS 15 (Rz 14).
Ausgenommen aus den Bewertungsregeln des Standards sind (IAS 2.3 ff.):
land- und forstwirtschaftliche und mineralische Erzeugnisse (gefördertes Erdöl, Gas, Kohle), soweit die Bewertung zum Netto-Veräußerungswert (net realisable value; Rz 3) „...