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FG München  v. - 4 K 1984/14 EFG 2016 S. 728 Nr. 9

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1, ErbStG § 10 Abs. 1 S. 2, ErbStG § 12 Abs. 1, ErbStG § 12 Abs. 2, BewG § 13 Abs. 1 S. 1, BewG § 13 Abs. 2, BewG § 15 Abs. 1

Gewährung eines zinslosen Darlehens an die Lebensgefährtin zum Umbau bzw. zur Sanierung des gemeinsam bewohnten Hauses als freigebige Zuwendung

Leitsatz

1. In der zinslosen Gewährung eines Darlehens liegt schenkungsteuerlich eine freigebige Zuwendung vor, wenn das Darlehen nicht nur zinslos gewährt wird, sondern vom Darlehensempfänger auch keine anderweitige Gegenleistung für die Kapitalüberlassung zu entrichten ist.

2. Hat die Steuerpflichtige von ihrem Lebensgefährten ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung erforderlich gewordener Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ihres sanierungsbedürftigen, gemeinsam mit dem Lebensgefährten bewohnten Wohnhauses erhalten, so kann das Recht des Lebensgefährten, den Umbau mitzugestalten und in dem Haus zu wohnen, nicht als die Schenkungsteuerbarkeit des zinslosen Darlehens ausschließende Gegenleistung für die Darlehensgewährung gewertet werden (im Streitfall: Bewertung des jährlichen Zinsvorteils des auf 12 Jahre laufenden zinslosen Darlehen entsprechend § 15 Abs. 1 BewG mit 5,5 %).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 19
DStRE 2017 S. 861 Nr. 14
EFG 2016 S. 728 Nr. 9
ErbStB 2016 S. 169 Nr. 6
UVR 2016 S. 205 Nr. 7
EAAAF-71749

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FG München v. 25.02.2016 - 4 K 1984/14

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