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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 16 K 1906/14 E EFG 2016 S. 1312 Nr. 16

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen: Höhe des geldwerten Vorteils einer Dienstwohnung – Neuermittlung der wertbildenden und -begründenden Merkmale durch Sachverständigen – Grobes Verschulden bei zwischen OFD und Arbeitgeber abgestimmter laufender Überprüfung

Leitsatz

  1. Führt die zwischen der OFD und dem Arbeitgeber abgestimmte sachverständige Neuermittlung der wertbildenden und -begründenden Merkmale von Dienstwohnungen für einen der betroffenen Arbeitnehmer nach Bestandskraft der betroffenen Steuerbescheide zu einer Minderung des hierfür anzusetzenden geldwerten Vorteils, kann ihm die Änderung dieser Steuerbescheide zu seinen Gunsten nicht wegen groben Verschuldens an dem nachträglichen Bekanntwerden der wertrelevanten Umstände versagt werden.

  2. Ein solches Verschulden ist auch nicht daraus herzuleiten, dass der Arbeitnehmer bzw. sein Steuerberater nicht im Hinblick auf das laufende Überprüfungsverfahren Einspruch gegen die Einkommensteuerbescheide eingelegt haben.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1312 Nr. 16
LAAAF-71738

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 14.01.2016 - 16 K 1906/14 E

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